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Der Sächsische Landtag hat am 22. und 23. Januar 2008 das Gesetz zur Neugliederung des Gebietes der Landkreise des Freistaates Sachsen zum 1. August 2008 beschlossen. Damit ist der Weg frei für dauerhaft leistungsfähige und effektive Verwaltungsstrukturen, die auch europaweit konkurrenzfähig sind. Ein bedeutender Schritt auf diesem Weg sind die Wahlen der Kreistage und Landräte für die neu zu bildenden Landkreise. |